Werte bewahren, Zukunft gestalten
Wir helfen Ihnen, Ihr Vermögen geordnet und im Einvernehmen mit Ihrer Familie weiterzugeben. Wer früh plant, kann Freibeträge öfter nutzen und Streit in der Familie vorbeugen.
- Generationenberaterin (IHK)
- Anbieterungebunden
- mit Partnerkanzleien aus der Region
- Top bewertet · 4,98 von 5 bei ProvenExpert (33 Bewertungen, Stand 09/2026)*
Warum lohnt es sich, früh zu planen?
Schenkungen an dieselbe Person werden zehn Jahre lang zusammengerechnet. Danach steht der Freibetrag erneut zur Verfügung (§ 14 ErbStG).
So viel kann jedes Kind von jedem Elternteil steuerfrei erhalten. Für Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind es 500.000 € (§ 16 ErbStG).
Pflichtteilsberechtigte können auch bei Enterbung grundsätzlich die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils in Geld verlangen. Klare Regelungen beugen Streit vor (§ 2303 BGB).
Aktuell: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 über die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ein Urteil wird erst einige Monate danach erwartet. Ob sich Freibeträge oder Steuersätze ändern, ist offen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Worum geht es bei der Generationenplanung?
Generationenplanung heißt, heute zu regeln, wie Ihr Vermögen später weitergeht und wer entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Viele schieben das auf, weil es nach Tod und Krankheit klingt. Dabei geht es vor allem um Sicherheit für die Menschen, die Ihnen wichtig sind.
Wer früh plant, kann Freibeträge mehrfach nutzen, Streit unter Erben vermeiden und das Elternhaus in der Familie halten. Wer nichts regelt, überlässt es dem Gesetz und oft dem Zufall.
Dabei zeigen wir Ihnen auch Lösungsansätze, an die viele nicht denken: Mit klug gestalteten Verträgen und passenden Tarifen lassen sich Freibeträge gezielt nutzen, Hinterbliebene absichern und das Haus in der Familie halten. Für rechtliche Fragen holen wir unsere Partnerkanzleien dazu.
Wo möchten Sie anfangen?
Wählen Sie Ihre Situation. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt und wo Sie mehr erfahren.
Dann ist Schenken Ihr wichtigstes Werkzeug.
Jeder Elternteil kann jedem Kind alle zehn Jahre 400.000 € steuerfrei schenken. Wer früh beginnt, nutzt die Freibeträge mehrfach. Mit Rückforderungsrechten und Nießbrauch bleiben Sie trotzdem abgesichert.
Das Haus lässt sich nicht teilen, aber gut planen.
Sie können das Haus schon heute mit Nießbrauch oder Wohnrecht übergeben und weiter darin wohnen. Im Erbfall bleibt das selbst bewohnte Familienheim unter Bedingungen steuerfrei. Geschwister lassen sich zum Beispiel über eine Lebensversicherung fair ausgleichen.
Patchwork, zweite Ehe, ein Kind im Ausland? Dann passt die gesetzliche Erbfolge selten.
Ohne Testament entscheidet das Gesetz, und am Ende steht oft eine Erbengemeinschaft, die sich einigen muss. Mit Testament, Pflichtteilsregelungen und gezielten Bezugsrechten sorgen Sie für klare Verhältnisse.
Dann ist Vorsorge für Sie besonders wichtig.
Ohne Trauschein erbt Ihr Partner nichts, und der Freibetrag liegt nur bei 20.000 €. Auch im Notfall darf er nicht für Sie entscheiden. Testament, gegenseitige Vollmachten und eine Überkreuz-Versicherung schließen diese Lücken.
Damit im Notfall die richtigen Menschen entscheiden.
Nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit darf niemand umfassend für Sie handeln. Ehepartner dürfen Sie nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate lang vertreten. Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung legen Sie fest, wer entscheidet und was Sie wünschen. Unsere Checkliste zeigt, was schon geregelt ist.
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt für ein offenes Gespräch.
Haben Ihre Eltern Vollmachten erteilt? Wie wird eine Pflege bezahlt? Kinder zahlen Elternunterhalt meist erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 €, aber Schenkungen der letzten zehn Jahre können zurückgefordert werden. Wir begleiten das Gespräch auf Wunsch.
Wie läuft die Beratung ab?
Wir nehmen uns Zeit, hören zu und erklären verständlich. Sie entscheiden in Ruhe und behalten jederzeit den Überblick. Wo es um Recht oder Steuern geht, holen wir die passenden Fachleute an den Tisch.
Kennenlernen
Ein offenes Gespräch über Ihre Familie, Ihre Wünsche und Ihre Sorgen. Unverbindlich.
Bestandsaufnahme
Wir erfassen Vermögen, Verträge und Vollmachten und zeigen, was heute im Erbfall passieren würde.
Ihr Plan
Sie erhalten konkrete Vorschläge. Rechtliche Fragen klären unsere Partnerkanzleien direkt mit Ihnen.
Umsetzen und prüfen
Wir begleiten die Umsetzung und schauen regelmäßig, ob der Plan noch zu Ihrem Leben passt.

Melissa Melzer
Generationenberaterin (IHK) · Bankkauffrau
Melissa Melzer hat viele Jahre im Private Banking einer Genossenschaftsbank Familien bei der Planung ihres Vermögens begleitet. Dabei hat sie gelernt, dass gute Entscheidungen den ganzen Lebenszusammenhang brauchen: Geld, Absicherung und die Menschen, die einem wichtig sind.
Als zertifizierte Generationenberaterin (IHK) bringt sie heute alle Fragen zusammen, die beim Übergang zwischen den Generationen aufkommen, von der Vorsorgevollmacht bis zur Schenkung. Sie behält den Überblick und holt die passenden Fachleute dazu.
Die IHK-Weiterbildung umfasst unter anderem Vollmacht und Patientenverfügung, Elternunterhalt, Pflege, Testament und Erbschaftsteuer und schließt mit einer Prüfung vor der IHK ab.
Wer hilft bei rechtlichen Fragen?
Generationenplanung berührt Recht, Steuern und Finanzen. Sie müssen dafür nicht von Kanzlei zu Kanzlei laufen. Wir behalten den Überblick, stimmen alle Beteiligten aufeinander ab und bleiben Ihr fester Ansprechpartner.
Für rechtliche Fragen arbeiten wir eng mit Anwältinnen und Anwälten aus der Region zusammen, für Beurkundungen mit Notaren und für steuerliche Fragen mit Ihrer Steuerberatung oder unserem Netzwerk. So bekommt jede Frage die Antwort von der Person, die dafür qualifiziert ist.
Häufige Fragen zur Generationenplanung
Ab wann lohnt sich Generationenplanung?
Sobald Sie eine Immobilie, nennenswertes Vermögen oder eine besondere Familiensituation haben, etwa Patchwork oder Kinder aus erster Ehe. Je früher Sie beginnen, desto öfter können Sie die Freibeträge nutzen, die alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen.
Übernehmen Sie auch die Rechtsberatung?
Nein. Rechtliche Fragen beantworten unsere Partnerkanzleien, steuerliche Fragen Steuerberaterinnen und Steuerberater. Wir bereiten alles vor, stimmen uns ab und behalten den Überblick.
Was kostet die Beratung?
Das Erstgespräch ist unverbindlich. Wir werden entweder über die Courtage vergütet, die in einer Versicherungsprämie enthalten ist und vom Versicherer gezahlt wird, oder über eine mit Ihnen konkret vereinbarte Zahlung, oder über eine Kombination aus beidem. Das besprechen wir vorher offen mit Ihnen.
Welche Rolle spielen Verträge wie Lebensversicherungen bei der Vermögensübertragung?
Eine größere, als viele denken. Über Bezugsrechte kommt Geld direkt und ohne Erbschein bei der richtigen Person an. Modelle wie die 99/1-Lösung oder die Überkreuz-Versicherung können helfen, Freibeträge gezielt zu nutzen und Hinterbliebene abzusichern. Entscheidend sind die richtige Gestaltung und ein passender Tarif.
Ändern sich die Freibeträge bald?
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer. Ob und wann sich etwas ändert, ist offen. Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.
Lassen Sie uns sprechen
Im Erstgespräch hören wir zu und zeigen Ihnen, wo Sie heute stehen. Gern bei uns in Rheinstetten, bei Ihnen zu Hause oder per Video.
