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Würdevoll altern

Selbstbestimmt älter werden

Vollmacht, Patientenverfügung und Pflege: So bestimmen Sie selbst, auch wenn Sie einmal Hilfe brauchen.

Stand: 30.09.2026 · Melissa Melzer, Generationenberaterin (IHK)

Älteres Paar wandert gut gelaunt mit Stöcken durch eine Graslandschaft
Auf einen Blick

Würdevoll altern heißt, selbst zu bestimmen, wer für Sie entscheidet und wie Sie versorgt werden, wenn Sie es nicht mehr allein können. Dafür brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Ohne sie bestellt das Betreuungsgericht bei Bedarf einen Betreuer. Und weil die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten trägt, gehört eine gute Pflegeabsicherung dazu, damit Ihr Erspartes bei der Familie bleibt.

Verbreitete Meinungen

Was stimmt, was nicht?

Rund um Vollmacht, Pflege und Familie halten sich einige Annahmen hartnäckig. Klicken Sie auf eine Aussage, um zu sehen, was wirklich gilt.

Verbreitete Meinung„Im Notfall darf mein Ehepartner für mich entscheiden.“Stimmt das? Antwort ansehen
Tatsächlich

Nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate lang (§ 1358 BGB). Konto, Mietsachen, das Haus und sonstige Verträge sind davon nicht erfasst, und bei Getrenntleben gilt es nicht. Für unverheiratete Paare gilt dieses Recht überhaupt nicht.

Verbreitete Meinung„Meine erwachsenen Kinder dürfen automatisch für mich handeln.“Stimmt das? Antwort ansehen
Tatsächlich

Nein. Kinder haben kein gesetzliches Vertretungsrecht. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht bei Bedarf einen Betreuer (§ 1814 BGB). Das kann ein Familienmitglied sein, muss es aber nicht.

Verbreitete Meinung„Mit der Kontovollmacht bei meiner Bank ist alles geregelt.“Stimmt das? Antwort ansehen
Tatsächlich

Sie gilt nur bei dieser Bank. Für Behörden, Versicherungen, Ärzte, Verträge oder den Umzug ins Pflegeheim braucht Ihre Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht.

Verbreitete Meinung„Eine Patientenverfügung gilt nur, wenn sie notariell beurkundet ist.“Stimmt das? Antwort ansehen
Tatsächlich

Nein. Sie muss schriftlich sein und von Ihnen unterschrieben werden (§ 1827 BGB). Entscheidend ist, dass sie konkrete Situationen und Behandlungen beschreibt.

Verbreitete Meinung„Wenn ich ins Pflegeheim muss, zahlen am Ende meine Kinder.“Stimmt das? Antwort ansehen
Tatsächlich

Zum Elternunterhalt werden Kinder in der Regel erst herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen (Summe der Einkünfte) über 100.000 € liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Vorher wird aber Ihr eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt.

Verbreitete Meinung„Was ich schon verschenkt habe, ist vor dem Sozialamt sicher.“Stimmt das? Antwort ansehen
Tatsächlich

Nicht, wenn Sie innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung bedürftig werden. Dann kann das Geschenk zurückgefordert werden, und das Sozialamt kann diesen Anspruch übernehmen (§ 528 BGB).

Welche Dokumente sollte jeder Erwachsene haben?

Vorsorgevollmacht: Sie ernennen eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die für Sie handeln dürfen, etwa bei Bankgeschäften, Verträgen, Behörden oder der Wahl eines Pflegeheims. Für Immobiliengeschäfte sollte die Vollmacht notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Viele Banken verlangen zusätzlich eigene Kontovollmachten.

Patientenverfügung: Hier halten Sie schriftlich fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, zum Beispiel künstliche Ernährung oder Wiederbelebung (§ 1827 BGB). Je konkreter, desto besser können Ärzte sich daran halten.

Betreuungsverfügung: Falls doch ein Betreuer nötig wird, schlagen Sie damit vor, wer es sein soll und wer nicht.

Registrieren Sie Ihre Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Dann erfahren Gerichte im Ernstfall, dass es sie gibt.

Älterer Mann sitzt am Tisch und liest in seinen Unterlagen
Checkliste

Wie gut ist Ihre Familie heute vorbereitet?

Haken Sie ab, was Sie schon geregelt haben. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen.

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0 von 8 geregelt. Jeder Punkt hilft Ihrer Familie im Ernstfall.

Vorsorgevollmachten lassen sich gegen eine Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen.

Pflege

Was zahlt die Pflegeversicherung und was nicht?

Eine Pflegerin legt einer älteren Frau lächelnd die Hand auf die Schulter

Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad feste Beträge. Was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst: im Pflegeheim den Eigenanteil für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, zu Hause oft die Kosten für Pflegedienst und Haushaltshilfe. Im ersten Jahr im Pflegeheim sind das im Bundesdurchschnitt 3.364 € im Monat, Stand 1. Juli 2026 (vdek).

Reicht das eigene Einkommen nicht, wird bis auf ein kleines Schonvermögen zuerst das eigene Vermögen eingesetzt. Erst danach springt das Sozialamt ein. Es kann dann auch Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückfordern (§ 528 BGB). Ihre Kinder werden zum Elternunterhalt in der Regel erst herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen (Summe der Einkünfte) über 100.000 € liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Private Pflegezusatzversicherung

Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen. Es gibt sie als Pflegetagegeld, das je nach Pflegegrad einen festen Betrag zahlt, über den Sie frei verfügen, als Pflegekostenversicherung, die nachgewiesene Kosten erstattet, und als Pflegerente. Wichtig ist, früh abzuschließen: Mit dem Alter steigt der Beitrag, und Vorerkrankungen können den Abschluss erschweren.

Was passiert mit Ihren Online-Konten?

E-Mail-Postfach, Online-Banking, Cloud-Speicher, Abos und soziale Netzwerke: Ohne Zugangsdaten stehen Angehörige vor verschlossenen Türen, während Verträge weiterlaufen. Legen Sie eine Übersicht Ihrer Konten an und regeln Sie in der Vollmacht, dass Ihre Vertrauensperson auch digitale Angelegenheiten erledigen darf.

Die Übersicht selbst gehört an einen sicheren Ort, etwa in einen Passwort-Manager mit Notfallzugang oder verschlossen zu Ihren Unterlagen.

Lösungsansätze

Wie sorgen Sie für den Ernstfall vor?

Gute Vorsorge besteht aus mehreren Bausteinen: die richtigen Dokumente, die passende Absicherung und ein Überblick, den Ihre Familie im Ernstfall schnell findet. Klicken Sie auf einen Ansatz, um zu sehen, wie er funktioniert.

Vermögen schützenPflegekosten absichernDamit das Ersparte bei der Familie bleibt.

Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil. Den Rest tragen Sie selbst, im Pflegeheim im Schnitt über 3.000 € im Monat. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen und schützt, was Sie weitergeben möchten.

Je früher Sie abschließen, desto günstiger ist der Beitrag. Später können Vorerkrankungen den Abschluss erschweren.

Handlungsfähig bleibenVorsorgevollmachtSo aufgesetzt, dass Bank, Behörden und Ärzte sie akzeptieren.

Eine Vollmacht hilft nur, wenn Bank, Behörden und Ärzte sie akzeptieren. Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Ersatzperson benannt ist, ob Vermögens- und Gesundheitsfragen abgedeckt sind und ob für Immobilien eine notarielle Form nötig ist. Dazu kommen eigene Kontovollmachten bei Ihrer Bank.

Die Formulierung übernehmen unsere Partnerkanzleien oder ein Notar. Wir sorgen dafür, dass nichts vergessen wird und die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen ist.

Selbst bestimmenPatientenverfügungSo konkret, dass Ärzte Ihren Willen umsetzen können.

Allgemeine Sätze wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen oft nicht, damit Ärzte sich daran halten können. Gut ist eine Verfügung, die konkrete Situationen und Behandlungen beschreibt und zu Ihren Werten passt.

Wir gehen die Fragen mit Ihnen in Ruhe durch und empfehlen, die Verfügung mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt zu besprechen und regelmäßig zu erneuern.

Alles an einem OrtDer NotfallordnerVollmachten, Verträge und Zugänge schnell griffbereit.

Im Ernstfall sucht die Familie oft tagelang nach Unterlagen. In einem Notfallordner liegen Vollmachten, Patientenverfügung, Versicherungen, Konten, laufende Verträge und die wichtigsten Zugänge an einem Ort.

Wir erstellen mit Ihnen die Übersicht über Ihre Verträge und Absicherungen und halten sie aktuell.

Welcher Ansatz passt, hängt von Ihrer Familie, Ihrem Vermögen und dem Tarif ab. Als anbieterungebundener Makler vergleichen wir die Angebote vieler Versicherer und achten auf Kosten, Flexibilität und Anlagemöglichkeiten. Die steuerliche und rechtliche Beurteilung im Einzelfall stimmen wir mit Ihrer Steuerberatung und unseren Partnerkanzleien ab.

Rechtsgrundlagen und Quellen: § 528 BGB, § 1827 BGB, Zentrales Vorsorgeregister, vdek, Juli 2026.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu Vorsorge und Pflege

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie handeln darf, etwa bei Bank, Behörden oder Ärzten. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinische Behandlung Sie wünschen oder ablehnen. Sinnvoll ist meist beides zusammen.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell sein?

Nicht grundsätzlich. Für Immobiliengeschäfte ist aber eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht nötig, und auch Banken erkennen sie leichter an. Wir klären mit Ihnen, welche Form für Ihre Situation passt.

Wo bewahre ich die Vollmacht auf?

Das Original sollte Ihre Vertrauensperson im Ernstfall schnell finden. Zusätzlich können Sie die Vollmacht gegen eine Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen.

Müssen meine Kinder für meine Pflege zahlen?

In der Regel erst, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 € liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Vorher werden aber Ihr eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt, und das Sozialamt kann Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückfordern. Eine Pflegezusatzversicherung kann dieses Risiko deutlich verringern.

Welche Pflegezusatzversicherung ist die richtige?

Das hängt davon ab, ob Sie frei verfügbares Geld möchten (Pflegetagegeld) oder nachgewiesene Kosten erstattet bekommen wollen (Pflegekostenversicherung). Wir vergleichen die Tarife vieler Versicherer anbieterungebunden für Sie.

Wir sind nicht verheiratet. Dürfen wir füreinander entscheiden?

Nein, nicht ohne Vollmacht. Das Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen gilt nur für Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Unverheiratete Paare brauchen unbedingt gegenseitige Vorsorgevollmachten.

Lassen Sie uns sprechen

Im Erstgespräch hören wir zu und zeigen Ihnen, wo Sie heute stehen. Gern bei uns in Rheinstetten, bei Ihnen zu Hause oder per Video.

Melissa Melzer
Melissa MelzerGenerationenberaterin (IHK)
0721 988 133 10 service@oprimo.eu OPRIMO GmbH · Industriestraße 27 · 76287 Rheinstetten